Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz gemäss § 62 AWSV
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, innen Reinigen und Stilllegen von Anlagen.
Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal entsprechend betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach Wasserhaushaltsgesetz qualifiziert ist.